Als geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung bilden Sie die kaufmännische Leitung eines Unternehmens. Erfolgreiche Absolventen der Aufstiegsfortbildung haben im Anschluss die Möglichkeit die weitere Aufstiegsfortbildung zum/r geprüften Betriebswirt/in (HwO) zu besuchen.Geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO)
Als geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung schaffen Sie sich die Grundlage für Ihre Entwicklung zur Führungspersönlichkeit und übernehmen Aufgaben in der operativen Unternehmensführung.
Handlungsbereich I:
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern:
• volkswirtschaftliche Zusammenhänge beurteilen
• Entwicklung strategischer Unternehmensziele
• Rechtvorschriften im Bereich: Bürgerliches Recht, Handels– und Wettbewerbsrecht sowie steuerrechtliche Aspekte beachten und anwenden
Handlungsbereich II:
Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten:
• Marketingstrategien vorbereiten und Marketingziele entwickeln
• Marketingkonzepte umsetzen und Chancen des digitalen Marketings nutzen
• Vertriebscontrolling
Handlungsbereich III:
Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten:
• Kosten– und Leistungsrechnung
• Controlling
• Liquiditätsplanung
• Betriebliches Rechnungswesen
Handlungsbereich IV:
Personalwesen gestalten und Personal führen:
• Unternehmenskultur Aufbau– und Ausbau
• Personalmarketingkonzept
• Führungsmodelle
• Personalentwicklung und Förderung der Mitarbeiterpotenziale
Ergänzend zu den Handlungsbereichen 1 - 4 werden Sie auf die Ausbildereignungsprüfung vorbereitet
• Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
• Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
• Ausbildung durchführen
• Ausbildung abschließen
Zugangsvoraussetzungen:
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte 3-jährige kaufmännische Ausbildung nachweisen kann ODER
- den Fortbildungsabschluss „Geprüfte/r Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO“ nachweisen kann ODER
- eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufspraxis nachweisen kann
- eine Zulassung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch auf weiteren Wegen möglich. Gerne beraten wir Sie zu den individuellen Zulassungsmöglichkeiten
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